1. Unsere Dienstleistung der Parkplatz-Vermietung
Der Dienstleister Hafenpark GmbH, Amerikaring 40, 27568 Bremerhaven, bietet unter dem Namen Hafenpark die Möglichkeit, an den Standorten Columbuskaje 1, 27568 Bremerhaven (direkt am Kreuzfahrt-Terminal) sowie am Grauwallring 32, 27580 Bremerhaven sicher und günstig PKW abzustellen. Je nach Standort können sowohl Hallen- als auch Außenstellplätze in Anspruch genommen werden.
Die Geschäftszeiten von Hafenpark sind aktuell ganzjährig Mo–Fr, sowie an allen An- und Abfahrtstagen von 8 Uhr bis 16 Uhr sowie bei An- und Abreisen am Samstag, Sonntag oder Feiertagen von 9 Uhr bis 16 Uhr. Ein Anspruch des Mieters auf Einhaltung bestimmter Geschäftszeiten besteht nicht. Änderungen der Geschäftszeiten werden per Aushang bekannt gegeben.
1.1. Parkplatztypen
Freifläche Valet
Die Kunden können ihr Fahrzeug direkt am Kreuzfahrt-Terminal parken und Hafenpark fährt das Fahrzeug dann um auf eine firmeneigene Freifläche. Hierfür ist die Schlüsselübergabe vom Kunden an Hafenpark-Mitarbeitende erforderlich. In diesem Fall erfolgt die Ab- und Rückgabe des Fahrzeugs am Kreuzfahrt-Terminal.
Halle Valet
Die Kunden können ihr Fahrzeug direkt am Kreuzfahrt-Terminal parken und Hafenpark fährt das Fahrzeug dann um in eine firmeneigene Halle. Hierfür ist die Schlüsselübergabe vom Kunden an Hafenpark-Mitarbeitende erforderlich. In diesem Fall erfolgt die Ab- und Rückgabe des Fahrzeugs am Kreuzfahrt-Terminal.
Freifläche Shuttle
Die Kunden können ihr Fahrzeug nach Einweisung durch unsere Mitarbeitenden auf einer Freifläche von Hafenpark abstellen und werden dann mit dem Shuttle-Bus zum Kreuzfahrt-Terminal gefahren (Fahrtzeit ca. 20 min.). Hierfür ist keine Schlüsselübergabe nötig.
Halle Shuttle
Die Kunden können ihr Fahrzeug nach Einweisung durch unsere Mitarbeitenden auf einer Freifläche von Hafenpark abstellen. Hafenpark-Mitarbeitende fahren das Fahrzeug anschließend um in eine firmeneigene Halle. Hierfür ist die Schlüsselübergabe vom Kunden an Hafenpark-Mitarbeitende erforderlich.
Die Benutzung der KFZ-Einstellplätze zu anderen Zwecken als zur Einstellung der berechtigten Fahrzeuge ist untersagt, eine Übertragung der Benutzerrechte an Dritte ist ausgeschlossen.
1.2. Sicherheit
Die Freiflächen sind umzäunt und vor unbefugtem Zutritt geschützt. Zudem werden die Freiflächen von Überwachungskameras überwacht. Die Hallen für das wettergeschützte Parken sind verschlossen und vor unbefugtem Zutritt gesichert. Die ausgehändigten Fahrzeugschlüssel werden räumlich getrennt von den Fahrzeugen sicher aufbewahrt.
Auf dem Betriebsgrundstück sind das Einstellen von defekten Kraftfahrzeugen, die Lagerung von Treibstoffen, feuergefährlichen Gegenständen jeder Art und von Abfällen, das Hupen sowie sonstige Belästigungen durch vermeidbare Geräusche und das Ausführen von Arbeiten am Kraftfahrzeug untersagt. Das Lagern von Waffen jeglicher Art (auch Messer mit einer feststehenden Klinge von über 12 cm Länge) im Fahrzeug ist nicht gestattet.
1.3. Parkanweisungen und Hausrecht
Auf dem Betriebsgrundstück mit Ein- und Ausfahrten gelten neben der StVO die ausgehängten Verhaltensanweisungen. Die Anordnungen der Mitarbeitenden sind zu befolgen; dies gilt insbesondere auch für die Verkehrszeichen, Ampeln und Schrankenanlagen. Die Mitarbeitenden vertreten das Hausrecht der Hafenpark GmbH.
Hafenpark kann vom Kunden verlangen, dass die berechtigten Kraftfahrzeuge in geeigneter Weise, bspw. durch Hinterlegen von Buchungsbelegen hinter die Windschutzscheibe, kenntlich gemacht werden. Hafenpark ist es gestattet, die über die vereinbarte Mietdauer hinaus stehenden KFZ durch Wegfahrsperren zu sichern und erst nach Zahlung der noch fälligen Miete freizugeben.
Hafenpark kann auf Kosten und Gefahr des Mieters eingestellte Fahrzeuge vom Betriebsgrundstück entfernen lassen, wenn:
- • der Mietvertrag beendet ist und das Fahrzeug nicht abgeholt wurde,
- • ein eingestelltes Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder sonstige Mängel eine Gefahr darstellt,
- • die behördliche Zulassung für ein eingestelltes Fahrzeug fehlt oder während der Dauer des Vertrages das Fahrzeug durch die Behörden stillgelegt wird oder
- • das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.
2. An- und Abreise
Der Kunde hat bei der Ein- und Ausfahrt die StVO und die ausgehängten Verhaltensanweisungen zu beachten.
2.1. Anreise
Hafenpark übernimmt das Fahrzeug auf seinem Betriebsgrundstück nach vorheriger Einweisung des Kunden in alle weiteren Abläufe. Bei der Übergabe des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
Unsere Mitarbeitenden erstellen anschließend Fotos der in einer Halle geparkten Kunden-Fahrzeuge, um bei etwaigen späteren Schadensmeldungen den Sachstand bildlich dokumentiert belegen zu können.
Je nach örtlicher Gegebenheit wird das Fahrzeug durch unsere Mitarbeitenden innerhalb von 24 Stunden nach Abgabe des Fahrzeugs zu seinem endgültigen Stellplatz gefahren (gilt nicht für den Parkplatztyp Freifläche Shuttle). Der Fahrzeugschlüssel wird während der Einstellzeit bei Hafenpark räumlich getrennt von den Fahrzeugen und zusätzlich gesichert aufbewahrt. Fahrzeuginhaber, deren Fahrzeug per Handy gesteuert werden kann, müssen zwingend ihren Fahrzeugschlüssel mitführen. Diese Vorgehensweise ist von Versicherungsseite zwingend vorgeschrieben und dient in einer möglichen Gefahrensituation (z. B. Hochwasser oder Feuer) dazu, dass die Fahrzeuge aus dem Gefahrenbereich in Sicherheit gebracht werden können. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten der Freiflächenplätze und dem damit verbundenen sehr geringen Risiko von Feuer oder Hochwasser, können wir bei diesem Service auf die Schlüsselübergabe bzw. das Schriftstück verzichten.
2.2. Abreise
Die Herausgabe des PKW garantieren wir am Abreisetag in der Zeit von 8 Uhr bis 11 Uhr. Darüber hinaus gehende Herausgabezeiten sind nur nach vorheriger Absprache mit unseren Mitarbeitenden während der Geschäftszeiten möglich (Telefon 0471-90082873 oder 01746693519). Sollte der Kunde es versäumen, sein Fahrzeug am ursprünglich geplanten Abreisetag bis 12 Uhr abzuholen, ist Hafenpark berechtigt, den angefallenen Kostenaufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3. Gepäckservice
Als weitere Dienstleistung bietet Hafenpark den Transport des Kunden-Gepäcks bei Anreise vom Parkplatz zum Kreuzfahrt-Terminal und bei Abreise vom Kreuzfahrt-Terminal zum Parkplatz an. Hafenpark übernimmt die Gepäckführung nur für Gepäckstücke, die vom Kunden an einen Mitarbeiter übergeben wurden. Das Be- und Entladen von Kundenfahrzeugen obliegt dem Kunden selbst. Die Kunden sind bei Anreise selbst dafür verantwortlich, ihr vollständiges Gepäck für den Transport zum Kreuzfahrt-Terminal abzugeben. Bei Abreise obliegt es der Eigenverantwortung der Kunden, auf die Annahme ihres zutreffenden und vollständigen Gepäcks zu achten. Hafenpark haftet nicht für vom Kunden vergessene Gepäckstücke und ist auch nicht für deren nachträglichen Transport zuständig.
4. Shuttle-Transfer
Der Shuttle-Transfer der mit dem bei Hafenpark geparkten PKW-Insassen ist in dem Mietpreis des PKW-Stellplatzes Freifläche oder Halle enthalten (bei Parkplatztyp Valet entfällt der Shuttle-Transfer). Bei kurzfristig verschobenen Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Kreuzfahrtschiffe (z. B. wetterbedingt oder bei Schiffsschäden usw.) kann der vollumfängliche Shuttle-Service aus organisatorischen Gründen eingeschränkt werden.
5. Unsere Haftung
Hafenpark haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch sein Personal verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden, die von technischen Anlagen herrühren. Etwaige Schadensersatzforderungen, die vom Mieter geltend gemacht werden, hat dieser unverzüglich und noch vor der Ausfahrt im Hafenpark-Büro vor Ort anzuzeigen.
Für sonstige Schäden haftet Hafenpark bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht (laut Bundesgerichtshof die Pflicht, „deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.“) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist.
Hafenpark haftet nur in den Fällen für Schäden an Reifen, die bspw. durch eingefahrene Nägel verursacht werden, soweit Hafenpark-Mitarbeitenden eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
6. Haftungsausschluss
Jede weitergehende Haftung, auch für Inhalt und Ladung der Fahrzeuge (z. B. mobile Navigationsgeräte, Fahrräder, Inhalte von Dachgepäckträgern usw.), wird vorsorglich ausgeschlossen. Hafenpark übernimmt keinerlei Obhutspflichten. Die KFZ-Einstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Ein Versicherungsschutz über die durch Hafenpark abgeschlossene Sach- und Personenhaftpflichtversicherung hinaus ist ausgeschlossen. Eine Haftung durch Hafenpark für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung durch Hafenpark für das Nichtantreten einer Kreuzfahrt, gleich aus welchem Grund.
Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen gegenüber Hafenpark oder Dritten verursachten Schäden. Die Halterhaftung bleibt beim Fahrzeugeigentümer. Er ist verpflichtet, durch ihn verursachte Schäden unverzüglich und noch vor der Ausfahrt im Hafenpark-Büro vor Ort anzuzeigen.
Für leichte Fahrzeugverschmutzungen durch unmittelbare Umwelteinflüsse wie z. B. durch Regen, Staub, Vogelexkremente etc., die sich durch normale Arbeitsabläufe ergeben, ist eine Haftung durch Hafenpark ausgeschlossen.
Für vom Kunden bzw. Fahrer verursachte Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden auf dem Betriebsgelände ist eine Haftung durch Hafenpark ausgeschlossen. Eine Haftung durch Hafenpark für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt, ist ausgeschlossen. Für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe u. Ä.) seiner Mitarbeiter entstehen, ist eine Haftung durch Hafenpark ausgeschlossen.
Bei Schäden durch Immissionen Dritter ist Hafenpark vom Schadenersatz ebenso befreit wie bei höherer Gewalt, sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte.
7. E-Autos/Hybrid-Autos
Kunden mit E-Autos und Hybrid-Autos sind verpflichtet, diesen Umstand wahrheitsgemäß bei der Buchung anzugeben. Aufgrund des erhöhten Lithium-Akku bedingten Feuer-Risikos werden elektrische Fahrzeuge gesondert abgestellt, um das Risiko zu minimieren.
8. Zahlungsbedingungen
Der Kunde hat folgende Möglichkeiten den PKW-Stellplatz zu bezahlen:
- • per PayPal (während des Buchungsprozesses im Online-Formular)
- • per Kreditkarte
- • per Überweisung (Sie erhalten ca. 4 Wochen vor ihrer Anreise eine Rechnung sowie weitere Informationen)
- • per EC-Karte (während des Buchungsprozesses im Online-Formular)
- • in bar (am Anreisetag vor Ort und nur bei kurzfristigen Buchungen von unter 5 Tagen)
Die Tarife richten sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, die der Homepage www.ihrhafenpark.de zu entnehmen sind.
9. Stornierungen
Der Kunde hat die Möglichkeit, die Reservierung bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei zu stornieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung. Storniert der Kunde nach Ablauf der Frist, trägt er die Kosten gemäß folgender Stornierungsbedingung:
- • Bei weniger als 3 Tagen vor Anreise werden 35,00 € Bearbeitungsentgelt berechnet
- • Bei Nichterscheinen am Anreisetag 100 % des gebuchten Mietpreises
10. Datenschutz
Bei der Buchung eines Parkplatzes über das Online-Buchungsformular der Seite www.buchung.ihrhafenpark.de erhebt Hafenpark folgende Daten: Anrede, Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Handynummer, KFZ-Kennzeichen, Marke und Modell des KFZ, ob es sich um ein E-Auto handelt, die Anzahl der anreisenden Personen, die Reisedaten und die Zahlungsweise. Im Falle einer Zahlung per PayPal, per Kreditkarte oder EC-Karte wird digital bedingt die jeweilige Zahlungstransaktion in der Buchung gespeichert. Weitere technisch bedingte Informationen, die beim Besuch der Website www.ihrhafenpark.de gespeichert werden (z. B. Cookies) entnehmen Sie bitte dem dortigen Impressum.
Fotos der in einer Halle geparkten KFZ und Videoaufnahmen der Sicherheitskameras auf dem Parkgelände werden 2 Wochen nach Abreise gelöscht, sofern kein Schadensfall gemeldet wurde. Nach abschließender Bearbeitung eines etwaigen Schadensfalls werden auch diesbezügliche Fotos und Videoaufnahmen gelöscht.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Die Hafenpark GmbH behält sich vor, ggf. vereinzelt Informationen über ihr eigenes Angebot an die in der Buchung eingegebenen E-Mail-Adressen zu versenden.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bremerhaven.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht (mehr) den rechtlichen Bestimmungen entsprechen, so gelten die übrigen Bestimmungen fort.
Bremerhaven, 22.01.2024
Download: AGB_Hafenpark